StudiVZ mahnt ErstiVZ und FickenVZ ab

February 14th, 2008 by Rudi Leave a reply »

Hallo ihr Lieben,

Eine traurige Nachricht am Valentinstag! StudiVZ hat ErstiVZ (mittlerweile offline) abmahnen lassen.

Wie ich bei André lesen musste, hat Studi VZ Ersti VZ abgemahnt.

Ich bin heute noch nicht dazugekommen, meinen Briefkasten zu begutachten, aber ich denke, es wird nicht mehr lange dauern, bis auch mir, eurem Rudi, eine Abmahnung ins Haus flattert. PennerVZ, die erste soziale Plattform, die seit nunmehr knapp 1 1/2 Jahren auf das Schicksal Obdach- und Wohnungsloser aufmerksam macht, und ausdrücklich von den StudiVZ-Gründern geduldet wird (und mehrfach von ihnen verlinkt wurde), soll geschlossen werden? Wegen einem “VZ” im Namen?

Mal sehen ob ich die nette Dame von Spiegel.de mal anrufe, die schon damals so nett über uns geschrieben hat…

Hinterlasst mir eure Kommentare, was ihr darüber denkt!

Euer Rudi

via Cordobo

UPDATE 19. Februar: FickenVZ ebenfalls abgemahnt

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29 comments

  1. Sam says:

    Also nen bissrl mehr Presse aufmerksamkeit ueber die Heuchelei der StudiVZ waere echt nicht schlecht, wo sie selber doch einfach ein Facebook-Plagiat sind.

  2. Jens says:

    Ein weiterer Grund, StudiVZ nicht zu mögen. Unfassbare gequirlte Scheiße. Ich glaube, man müsste mir mittlerweile schon nen vierstelligen Betrag geben, damit ich bei diesem Verein mitmache.

  3. Yoni says:

    Warum verklagt eigentlich nicht Facebook StudiVZ die können doch auch nur Sachen kopieren? Ziemlich krass, dass die mit so einem Mist Geld verdienen…

  4. Ralph Küpper says:

    Was fürn ein Drecksladen. Verklagt wegen 2-Buchstaben hat aber selber anfangs nicht eine Code-Zeile selbergeschrieben.

    Und das nennt sich “social networking” – dass ich nicht lache…

  5. Michael says:

    Interessant, habe ich mir doch auch gerade ein VZ gegönnt. 😀

  6. rutivzoge says:

    Wer bei dem komischen Karnevals Verein Mitglied ist, der Tut mir einfach nur leid, auf die sollte man mit dem Finger zeigen!!!!

  7. Marcel says:

    Ich muss sagen, es ist ziemlich unfair, dass dieses kleine VZ im Namen überhaupt die Macht hat andere Seiten abzumahnen. Als ob die diese zwei Buchstaben gewonnen hätten. Das ist echt schwachsinnig, schade was aus StudiVZ geworden ist.

    Ich würde mich an dieser Stelle gerne als Betatester anmelden, wenn das so geht wie ichs grade mache.

  8. Hassu_mal_ne_MarK? says:

    Das ist doch scheisse,dass das PennerVZ gemahnt wurde.Zumal es sich ja auch mit sozial kritischen Themen befasst.Wo sonst soll ich herausfinden,wo ich am besten bettle? Es ist doch einfach nur lächerlich,dass diesen komischen Kinder vom StudiVZ so eine Scheisse abziehen,da kann man doch einfach nur lachen…..

  9. ROMSY says:

    Ich habe Studivz nie gemocht… aber wann kann man sich nun im PennerVZ anmelden????

    achja… hat ma wer nen €?

  10. bullshit says:

    yah voll der kack ihc weiß zwar net worums geht aba ich leide mit euch 😉

  11. moritz says:

    wie melde ich mich hier an ?bitte schreibt mir !

  12. moritz says:

    ja genau moritzgerlich_web_de danke fürs rückschreiben

  13. ich says:

    ich möchte mich bei studivz wieder abmelden, da es mir absolut gar nichts bringt! könntuhr mir sagen, wie das geht? ich habe schon die ganze seite abgesucht! ich möchte dort einfach nicht mehr drin sein!! helft mir bitte!

  14. Bluesky says:

    Würde mich gerne hier anmelden, wie funktioniert das?

  15. Ralf says:

    Hallo, ich hoffe das PennerVZ wird nicht abgemahnt! Übrigens, SchwuliVZ reagiert so, dass sie aus dem Namen SchwuliZV machen, mit dem Slogan “Wir sind andersrum” 😀
    Das können halt nur die Schwulen machen… 😉

    Ich wäre auch gerne Betatester!

  16. Markus says:

    Hallo, ich möchte auch Beta testen!

    Diese Abmahnung ist ja wohl ein Witz! Naja, notfalls umbenennen und weitermachen.

  17. Chrissi says:

    Ja, leider wurde PennerVZ anscheinend auch abgemahnt.

    Wie man sieht, wurde es von PennerVZ zu PennR umbenannt, nirgendswo auf der Seite ist noch “PennerVZ” zu lesen, selbst in der Hilfe beim Interview Eintrag musste “PennerVZ” auf “Penner**” umbenannt werden.

  18. StudiVZ
    kann es nicht sein lassen,
    oder wie kommt man schnell und günstig an Domains.

    Folgendes Schreiben erhielten wir am Wochenende:

    Ihre Markenanmeldungen „Schulfreundevz“ und „Insidervz“

    Sehr geehrter Herr Förtsch,

    wie Ihnen bekannt sein dürfte, betreiben wir – die studiVZ Ltd. – z.B. unter den Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland äußerst bekannte und beliebte Online-Netzwerke, die von einer Vielzahl von Personen z.B. als Kontakt-Plattformen (sog. Social Networks) genutzt werden.

    Die Zeichen „studiVZ“ und „schülerVZ“ genießen Schutz als nicht eingetragene Kennzeichen (§§ 4 NR. 2,5 Abs. 2 und 3 MarkenG). Daneben bestehen Registerrechte u. a. an den Bezeichnungen „StudiVZ“ (Reg.-Nr. 30631583.1) „schülerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 868) und „schuelerVZ“ (Reg.-Nr. 306 54 867).

    Durch die außergewöhnlich hohe Bekanntheit der Social Networks „studiVZ“ und „schuelerVZ“ haben sich die angesprochenen Verkehrskreise der 14- bis 29-jährigen schnell an unsere Kennzeichensystematik gewöhnt. Mithin können wir uns auf den Schutz einer Kennzeichenfamilie für Zeichen berufen, die nach dem Prinzip „Interesse/Interessengruppe + VZ“ gebildet werden.

    Wir wurden kürzlich auf Ihre Registrierung der Wortmarke „Schulfreundevz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 020 546.6) und Ihre Anmeldung der Wortmarke „Insidervz“ (Reg.-Nr. DE 30 2008 007 245.8) aufmerksam. Zudem ist uns die Benutzung der Zeichen als Bestandteile von folgendes Domains aufgefallen:

    „schulfreundevz.de“, „schuldfreundevz.at“, „schulfreundevz.ch“, schulfreundevz.com“,
    „schulfreundevz.net“, „schulfreundevz.info“, „schulfreunde.eu“, schulfreunde-vz.de“,
    „schulfreunde-vz.at“, „schulfreunde-vz.ch“, „schulfreunde-vz.com“, „schulfreunde-vz.net“,
    „schulfreunde-vz.info“, „schulfreunde-vz.eu“,,,insidervz.at“, „insidervz.ch“, „insidervz.com“,
    „insidervz.net“, „insidervz,info“, „insidervz.eu“, „insider-vz.de“ „insider-vz.at, „insider-vz.ch“,
    „insider-vz.com“, „insider-vz.net“, „insider-vz.info“ und „insider-vz.eu“.

    Auf der unter diesen Domains abrufbaren Website kündigen Sie die Entstehung des Social Networks „Schulfreundevz.de“ an.

    Dementsprechend ist eine Verletzung unserer Kennzeichenrechte gemäß §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG ernstlich und unmittelbar zu besorgen. Uns stehen daher dagegen Sie Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung zu. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Landgericht Köln kürzlich in den Fällen „FussballerVZ“ (Az. 33 O 398/07), „PokerVZ“ (Az. 31 O 47/08), „BewerberVZ“ (Az- 31 O 76/08), „RotlichtVZ“ (Az. 31 O 185/08) und „MatheVZ“ (Az. 31 O 299/08) sowie das Landgericht Hamburg im Fall „DogVZ“ (Az. 312 O 262/08) zu unseren Gunsten entschieden haben.

    Wir fordern Sie daher zur Unterlassung und zur Beseitigung der Erstbegehungsgefahr, insbesondere durch Verzicht auf die Marke „Schulfreundevz“ und Rücknahme der Markenanmeldung „Insidervz“ sowie Löschung der genannten Domains, auf.

    Die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche können Sie gemäß ständiger, höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Aufgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung abwenden. Wir geben Ihnen dazu bis zum

    Donnerstag, den 31.Juli 2008, 18.00 Uhr

    Gelegenheit. Einen solche Erklärung haben wir für Sie vorbereitet und als Anlage beigefügt. Sie können die Frist durch Telefaxschreiben einhalten, wenn uns unverzüglich darauf die originalschriftliche Erklärung zugeht. Sollte die Frist verstreichen, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten.

    Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche, ggf. von Schadensersatz, vor.

    Alternativ können wir uns eine einvernehmliche Lösung des Konflikts vorstellen. Eine solche könnte darin bestehen, dass Sie die Domains auf uns übertragen. Im Gegenzug würden wir auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche (einschließlich Auskunft und Schadensersatz) verzichten. Wegen einer solchen Übertragung können wir uns gerne zeitnah – jedoch spätestens bis zum 30.Juli 2008 – verständigen

    Mit freundlichen Grüßen

    XXXXXXXXXX
    Rechtsanwältin

    Hierzu sei folgendes gesagt:
    Zum einem ist die Marke StudiVZ höchst umstritten, und rechtlich eventuell gar nicht haltbar.
    Diesbezüglich werden wir gegebenenfalls die Markenrechte an Studivz grundsätzlich anfechten und in Frage stellen.
    Zum anderen hatte StudiVZ bisher mit ihren Klagen nur Erfolg,
    da sich die Klagen gegen Studenten und kleine Einzelkämpfer richteten.

    Diesmal jedoch hat sich StudiVZ einen Gegner herausgesucht,
    der nicht nur bereit ist die Herausforderung anzunehmen,
    vielmehr, es sich auch noch leisten kann jahrelang zu klagen.

    Wenn StudiVZ gerne die 27 Domains haben will, so dürfen sie diese gerne kaufen.
    Ab 100.000 pro Domain sind wir bereit zu verhandeln.
    Ein Holländischer Erotikdienstleister hätte die Domains auch alle sehr gerne.
    Vielleicht sollten wir die Domains aber auch einfach Facebook anbieten.

    Doch auf dem Wege einer Klage
    wird es ein langer Weg werden.

    StudiVZ stützt seine Klage auf die Nennung von VZ in der Domain.
    Na wenn das so ist – uns gehören die Markenrechte an IN ist DRIN Urkundennummer 303 09 774, Aktenzeichen: 303 09 774.4/35

    Sollte sich ein Richter finden der einer Klage wegen zweier Buchstaben recht gibt,
    na dann können wir ja jeden Domaininhaber verklagen der in seiner Domain eines der Wörter in ist oder Drin verwendet.
    Insgesamt gibt es über 200 eingetragene „VZ“ Marken.
    Darunter Marken VZ Vermögenszentrum VZ Videozone BVZ, OVZ, MVZ,
    PatientVZ, PrakiVZ, FetenVZ, PartyVZ, KlientVZ, AzubiVZ, FotoVZ, UrlauberVZ.

    Wir sehen der Klage sehr gelassen entgegen,
    und freuen uns auf die juristische Auseinandersetzung.

    Mit herzlichen Grüßen
    Hans – Jürgen Förtsch
    Geschäftsführender Gesellschafter
    www_IN-ist-DRIN_de

  19. 15-jähriges SchuelerVZ-Opfer says:

    Das ist ja eine erfreuliche Nachricht.
    Zusätzlich sollte man auch Domains mit xy-faucet.zz, xy-vauzet.zz, etc. registrieren. Wäre ich volljähirg, würde ich es selber machen, aber evtl. findet sich ja jemand anders. Sollten die Ar***löcher Abmahnungen schicken (wollen), hilft die Ausrede, dass es nciht so ausgesprochen wird, wie VZ, sonden wie V”cet” (nicht ä, sondern e).
    Wobei schulfreundevz.de bereits die Sache / das Projekt angekündigt hat…wenn es eine “Webpräsenz” wäre, die bildungsfordernd ist, würden Richter eher gegen SVZ entscheiden, da es (meiner Ansicht) nach nur dem Spaß in der Onlinewelt da ist. Man kann darauf außerdem verzichten, auf etwas bildendes nicht.
    Bzw. wegen den Domains: schuelerkz.de ist noch frei – kz bedeutet Kommandozentrale, nicht das andere was man denkt. Und nein, ich gehöre nicht einer solchen Randgruppe an.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ein Hasser von SVZ

  20. ApocalypseNow says:

    War grad bei google hab PENNER eingegeben und schon bin ich auf dieser Seite gelandet!
    Also könnt mir irgendwer ne einladung schicken?
    arrows94gmail.com

  21. sven says:

    läuft es unter neuen namen jetzt besser?

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